Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG)
Die Aufgaben des Verwalters sind in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
In der Praxis ergeben sich hieraus nachfolgende Tätigkeiten:
Kaufmännische Verwaltung
- Führung eines Treuhandkontos für die Nebenkosten
- Entgegennahme der Nebenkosten
- Leistung der Bewirtschaftungskosten bei Fälligkeit und Rechnungskontrolle
- Lohnabrechnung des Hausmeister und der Reinigungskräfte
- Feststellung der anfallenden Nebenkosten
- Erstellung der Jahresabrechnung für die Mieter
- Erstellung einer Gegenüberstellung Einnahmen / Ausgaben
- Kaufmännische Abwicklung von Versicherungsfällen
- Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
- Umsetzung der in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossenen Maßnahmen und der Hausordnung
Juristische Verwaltung
- Führung eines Treuhandkontos für die Nebenkosten
- Überwachung von Fristen, Terminen
- Schließung und Kündigung von Verträgen mit Handwerkern, Hausmeistern, Reinigungskräften, Versicherungen, etc.
- Mitteilungs- und Informationspflicht an den Wohnungseigentümer
Technische Verwaltung
- Regelmäßige Feststellung des Gebäudezustandes
- Meldung von Versicherungsschäden und Veranlassung der Instandsetzung
- Einholung von Angeboten für Reparaturarbeiten
- Anschaffung von gemeinschaftlich genutzten Geräten
Besondere Aufgaben (optional)
- Führung eines Treuhandkontos für die Mieten
- Entgegennahme der Mieten
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung der Mieterwechsel / Wohnungsabnahmen
- Verwaltung von Kautionssparkonten
Treten Sie mit uns in Kontakt - Wir freuen uns, wenn wir in Zukunft für Sie und Ihre Immobilie die verantwortungsvolle Tätigkeit des Verwalters übernehmen dürfen.