Jahnke & Grote Consulting GmbH

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Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG)

Die Aufgaben des Verwalters sind in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

In der Praxis ergeben sich hieraus nachfolgende Tätigkeiten:

Kaufmännische Verwaltung

  • Führung eines Treuhandkontos für die Nebenkosten
  • Entgegennahme der Nebenkosten
  • Leistung der Bewirtschaftungskosten bei Fälligkeit und Rechnungskontrolle
  • Lohnabrechnung des Hausmeister und der Reinigungskräfte
  • Feststellung der anfallenden Nebenkosten
  • Erstellung der Jahresabrechnung für die Mieter
  • Erstellung einer Gegenüberstellung Einnahmen / Ausgaben
  • Kaufmännische Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
  • Umsetzung der in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossenen Maßnahmen und der Hausordnung

Juristische Verwaltung

  • Führung eines Treuhandkontos für die Nebenkosten
  • Überwachung von Fristen, Terminen
  • Schließung und Kündigung von Verträgen mit Handwerkern, Hausmeistern, Reinigungskräften, Versicherungen, etc.
  • Mitteilungs- und Informationspflicht an den Wohnungseigentümer

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Feststellung des Gebäudezustandes
  • Meldung von Versicherungsschäden und Veranlassung der Instandsetzung
  • Einholung von Angeboten für Reparaturarbeiten
  • Anschaffung von gemeinschaftlich genutzten Geräten

Besondere Aufgaben (optional)

  • Führung eines Treuhandkontos für die Mieten
  • Entgegennahme der Mieten
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung der Mieterwechsel / Wohnungsabnahmen
  • Verwaltung von Kautionssparkonten

Treten Sie mit uns in Kontakt -  Wir freuen uns, wenn wir in Zukunft für Sie und Ihre Immobilie die verantwortungsvolle Tätigkeit des Verwalters übernehmen dürfen.